Die Begriffe „Kur“ und „Reha“ werden oft synonym verwendet. Dennoch unterscheidet sich eine Reha sehr von einer Kur. Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen „Kur“ und „Reha“ aufgezeigt.
Reha und Kur im Vergleich
Kur | Reha |
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steht für das Heilen und Kurieren | steht für Rehabilitation und Genesung |
soll eine Schwächung der Gesundheit beseitigen | soll eine Schwächung durch eine Operation beseitigen |
soll Heilungsprozess bei psychischen und physischen Krankheiten und Leiden beschleunigen | soll den Menschen für den Alltag wieder leistungsfähig machen, eine Verschlimmerung verhüten, Krankheitsbeschwerden lindern und drohende Behinderungen vorbeugen |
dient zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit | dient zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit |
es liegt (noch) keine Erkrankung vor | es liegt eine Krankheit vor |
bei einer Mutter-Kind-Kur steht die Gesundheit der Mutter im Vordergrund. Kinder werden auch aufgenommen, wenn auch deren Gesundheit gefährdet ist oder die Trennung von der Mutter nicht vertretbar ist | bei einer Kind-Mutter-Reha steht die Gesundheit des Kindes im Vordergrund. Je nach Alter des Kindes werden Mütter auch mit aufgenommen, weil diese auch zu Hause für die Durchführung der Behandlung mitverantwortlich sind. Bei einer Kind-Mutter-Reha wird die Mutter in der Betreuung mit einbezogen. Für sie hat die Reha in der Regel keinen Erholungswert |
die Kosten für ambulante und stationäre Kuren werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bei der privaten Krankenversicherung hängt die Übernahme der Kosten vom gewählten Versicherungstarif ab | die Kosten für die ambulante Reha wird von der Krankenversicherung übernommen. Die Kosten für die stationäre Reha von der Rentenversicherung, bei Beamten von der Beihilfe |
dauert in der Regel ca. 3 Wochen | dauert in der Regel ca. 4 bis 6 Wochen |
→ Kurreisen sollen einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenwirken (d.h. das Kind ist (noch) nicht krank) | → Rehaaufenthalte sollen eine bereits bestehende Krankheit heilen |
Quelle: http://kuren-tours.de/2009/04/der-unterschied-zwischen-einer-kur-und-einer-reha/
Im Folgenden findet ihr weitere Informationen zum Thema Reha
Checkliste: Was brauche ich für den Aufenthalt?
- Bequeme Sportsachen, die sich leicht an- und ausziehen lassen
- Turnschuhe, eventuell mit Anziehhilfe
- 2 Handtücher fürs Schwimmbad (ein Frisches und eines zum Wechseln)
- Badesachen und Badelatschen
- Dusch- und Waschzeug
- Föhn
- Bargeld, Personalausweis, Versicherungskarte ( Allergiepass, Röntgenpass, Impfbuch, Marcumarausweis, Herzschrittmacherausweis, Diabetikerausweis, etc.)
- Adresse und Telefonnummer Ihres Haus- und Facharztes
- Alle wichtigen medizinischen Befunde: z.B. EKG-Befunde und Laborberichte, gegebenenfalls Arztbriefe, Röntgenbilder, Eventuell Diätplan
- Liste der verordneten Medikamente und Hinweis zu deren Einnahme (Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten für die gesamte Dauer in ausreichender Menge mitgenommen werden)
- Ausgefülltes Formular zu Ihrer Krankengeschichte
- Eventuell Bücher, Musik oder ein Musikinstrument oder andere Dinge, die Ihnen ansonsten fehlen würden
- Adressbuch zum Schreiben von Karten
- Alles wozu man sonst keine Zeit hat
Meine Wunschklinik
Verzeichnis der Kurkliniken
Verzeichnis der REHAkliniken
Es ist wichtig, dass du dich im Idealfall schon vor der Beantragung darüber informierst, welche Rehabilitationsklinik die Erkrankung behandelt und auch deinen Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht. Wähle die Klinik gewissenhaft aus.
Du solltest dich mit der Klinik deiner Wahl in Verbindung setzen, dir Informationsmaterial schicken lassen und die momentanen Aufnahme-Kapazitäten erfragen. Zur Zeit sind die Kliniken von „Medicalpark“ führend.
Deinen Reha-Antrag kannst du dann mit einem schriftlichen Vorschlag durch Nennung des Namens und Kurortes Ihrer Wunscheinrichtung – also z.B. „Rehazentrum Bad Bocklet“- ergänzen , denn du hast nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, dir die Klinik deiner Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Um dein gesetzliches Wunschrecht erfolgreich aktiv auszuüben habe ich hier für dich zwei Musterschreiben als Ergänzung zum Rehaantrag zur Verfügung gestellt:
Antrag-wunschklinik-mit-gruenden
Achte besonders darauf, dass die Klinik von unabhängiger Stelle zertifiziert wurde und somit nach hohen, regelmäßig überprüften Qualitätsstandards behandelt. Die Rehakliniken an den beiden Standorten der Rehabilitations-Präventionszentren sind nach DIN ISO EN 9001:2008 und BAR QMS-Reha zertifiziert und entsprechen somit höchsten medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Qualitätsansprüchen.
Ein Rehabilitationsträger (z. B. der Gesetzlichen Krankenversicherung, DRV) ist auch nicht berechtigt, deinen Wunsch nur unter der Bedingung einer Zuzahlung nachzukommen, dass du eventuell entstehende Mehrkosten für die Reha als Differenz zum Pflegesatz einer vom Kostenträger bevorzugten Rehaeinrichtung selber zahlen. Eine solche Zuzahlungspflicht sieht das Gesetz nicht vor! Es gilt das Sachleistungsprinzip, d. h., du hast gegenüber dem Kostenträger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung. Übe also dein Wunschrecht aktiv aus!
Widerspruch gegen vorbestimmte Reha Kliniken
Nachsorge-Programm IRENA
Auch nach der Reha kannst du dir und deinem Körper mit dem Nachsorge-Programm IRENA der Rentenversicherung, das du zu Hause oder in der Nähe absolvieren kannst, etwas Gutes tun. Die IRENA wird berufsbegleitend (zum Beispiel in den Abendstunden) durchgeführt. Eine Zuzahlung ist von den Versicherten nicht zu leisten. Da es medizinisch sinnvoll ist, möglichst zeitnah zu beginnen, solltest du noch während der Reha den behandelnden Arzt danach fragen. Du kannst so das in der Reha erlernte verinnerlichen, was diese nachhaltiger macht.
Quelle: https://www.rehazentrum-bb.de/patientenberatung/wunsch-und-wahlrecht.html