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Beitrags- und Gebührenordnung des BeuteltierNetzwerk – Schicksal verbindet e.V.

(gemäß § 6 Abs. 1 der Vereinssatzung)

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen
    und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
    • 2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
    • 3. Jahresbeiträge
      Mitgliedsbeitrag 36€
      Familienbeitrag 54€ (Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften)

      Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
    • 4. Veränderungen der persönlichen Angaben (Anschrift, Bankverbindung, Änderung der Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften)
    • 5. Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschriftverfahren im ersten Quartal des Jahres eingezogen.
      Bei Aufnahme in den Verein im laufenden Jahr vor dem 2. Quartal sind 100% des Jahresbeitrages fällig.
      Bei Aufnahme im Verein ab dem 2. Quartal sind 75% des Jahresbeitrages fällig.
      Bei Aufnahme im Verein ab dem 3. Quartal sind 50% des Jahresbeitrages fällig.
      Bei Aufnahme im Verein ab dem 4. Quartal sind 25% des Jahresbeitrages fällig.
    • 6. Bei fehlerhaften Lastschriftverfahren und ausstehenden Mitgliedsbeiträgen können die fälligen Bankgebühren auf das Mitglied umgelegt werden.
    • 7. Der Vorstand kann Beiträge stunden, ganz oder teilweise erlassen.
    • 8. Mitgliedern wird für Vereinsfahrten eine Fahrtkostenerstattung von 0,10€ pro Kilometer (einfache Strecke) gewährt. Als Vereinsfahrt gilt für den Vorstand die Anreise zum jährlichen „Beuteltiertreffen“. Mitglieder erhalten eine Fahrtkostenentschädigung auf Antrag und nach Genehmigung des Vorstandes. Die Genehmigung des Vorstandes erfolgt, wenn der Vorstand entscheidet, dass das Mitglied eine Vereinsfahrt unternimmt. Die Entschädigung muss innerhalb von 4 Wochen beim Kassenwart geltend gemacht werden.
    • 9. Änderungen an der Beitrags- und Gebührenordnung des BeuteltierNetzwerk – Schicksal verbindet e.V. können nur durch die Mitgliederversammlung erfolgen.

    Beitragsordnung BeuteltierNetzwerk – Schicksal verbindet e.V.                Stand Oktober 2022