Die orange Parkerleichterung
… bringt uns Betroffenen einige Sonderrechte beim Parken. Wir, die wir zu „gesund“ sind um einen Behindertenparkschein zu bekommen, aber auch krank genug um einige Erleichterungen dankbar anzunehmen.
Berechtigt sind unter anderem Personen mit:
- Morbus-Crohn bzw. Colitis-Ulcerosa mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 wegen dieser Erkrankung
oder
- doppeltes Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung) mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 und Auswirkungen auf die Gehfähigkeit
Den Antrag erhält man bei der zuständigen Strassenverkehrsbehörde.
Die Anforderungen, Rechte & Pflichten findet ihr unter diesem Link
einen Überblick über die Parkausweise für behinderte Menschen erhaltet ihr hier
- blauer Parkausweis, “EU – Parkausweis” (Gilt in Europa)
- oranger Parkausweis (Gilt in Deutschland)
- dunkelblauer Parkausweis mit dem Vermerk BY (Gilt nur in Bayern), auch andere Bundesländer haben Sonderregelungen
Da es immer wieder zu Missverständnissen kommt, da auch nicht alle Beamten wissen, das es diese Erleichterung gibt und was man durch sie darf, ist es ratsam eine Erklärung bereit zu legen.
Danke an Thomas Leyhe!
den passenden Halter für die Frontscheibe bekommt man hier
http://www.parkausweishalterung.de/